Haben Sie Fragen zur technischen Dokumentation?
Oder haben Sie Fragen zu KONTECXT?

Hier finden Sie die Antworten auf einige häufig gestellten Fragen zur technischen Dokumentation und zu unserer Arbeit. Ein einfacher Klick auf die gewünschte Frage leitet Sie direkt zur Antwort.

1. Mit welcher Software arbeitet KONTECXT?

KONTECXT setzt die in der technischen Dokumentation gängigen und effizienten Arbeitsmittel ein. Sofern Sie aus Kompatibilitätsgründen den Einsatz einer bestimmten Software wünschen, stellen wir uns darauf ein. Falls wir Bedenken gegen den Einsatz einer bestimmten Software haben sollten, werden wir mit Ihnen darüber sprechen. Wir beraten Sie auch gern zu dem für Ihren Aufgabenbereich am besten geeigneten Arbeitsmittel. Mit welcher Software wir Ihre technische Dokumentation erstellen, entscheiden aber immer Sie.

2. Arbeitet KONTECXT auch bei uns vor Ort?

Wenn es die Aufgabenstellung erfordert, arbeiten wir auch beim Auftraggeber vor Ort. Unsere Mitarbeiter können bei Ihnen vor Ort entweder projektbezogen im Rahmen eines Dienstvertrags oder im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung nach §1 ANÜ eingesetzt werden.

3. Können einmal erstellte Inhalte mehrfach genutzt und Übersetzungskosten gespart werden?

Möchten Sie Inhalte mehrfach verwenden, Dokumentationen leichter verwalten oder aus einer Quelle Inhalte in verschiedenen Medien veröffentlichen (Single Source Publishing)? Dann kann ein Redaktionssystem dazu beitragen, Kosten zu senken und Zeit zu sparen.

Ein Redaktionssystem ist eine Datenbank, in der einzelne Bausteine (Module) abgelegt und verwaltet werden können. Einmal erstellte Module lassen sich beliebig weiterverwenden. Das gilt auch für Module, die schon übersetzt wurden. KONTECXT analysiert Ihren Dokumentationsprozess und prüft, ob die Verwendung eines Redaktionssystems für Ihre Aufgabenstellung sinnvoll ist und welche Systeme für Ihre Zwecke geeignet sind.

Bei Fragen zur Modularisierung der technischen Dokumentation und zum Einsatz von Redaktionssystemen rufen Sie uns bitte an oder benutzen Sie unser Kontaktformular.

4. Verfügt KONTECXT über technische Redakteure mit Kenntnissen in unserem Fachbereich?

Alle Technischen Redakteure bei KONTECXT verfügen über eine technische, natur- oder geisteswissenschaftliche Ausbildung und haben eine Zusatzqualifikation zum Technischen Redakteur.

Das KONTECXT-Team hat in der Vergangenheit schon für viele Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen gearbeitet und Technische Redakteure erfolgreich in verschiedenen Fachgebieten eingesetzt. Eine kleine Auswahl unserer Kunden finden Sie auf der Seite Referenzen.

5. Überarbeitet KONTECXT bestehende technische Dokumentationen?

Grundsätzlich überarbeiten wir auch bestehende technische Dokumentation unserer Kunden. Wir prüfen aber im Einzelfall den Aufwand und sagen Ihnen auch, wenn Neuerstellung wirtschaftlich sinnvoller ist.

6. Übersetzen Sie auch Dokumente, die KONTECXT nicht selbst erstellt hat?

Prinzipiell übersetzen wir auch Dokumente, die wir nicht selbst erstellt haben. Wir überprüfen aber zunächst den Aufwand, insbesondere für DTP-Arbeiten (Satz), und erstellen Ihnen anschließend ein Angebot.

7. Erstellt KONTECXT richtlinienkonforme Anleitungen?

Selbstverständlich, denn als Dienstleister für technische Dokumentation sind wir für die Einhaltung der geltenden Regeln verantwortlich. Deshalb wenden wir alle gültigen Richtlinien und Normen an. Bei Bedarf arbeiten wir mit amtlich anerkannten Sachverständigen für technische Dokumentation zusammen.

8. Was kostet eine technische Dokumentation und wie werden die Kosten für ein Projekt abgerechnet?

Zunächst analysieren wir die zur Verfügung stehenden Informationen, wie z. B. bestehende technische Dokumentation, Fotos, Entwickler-Dokumentationen oder Kataloge. Auf dieser Basis erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Der Aufwand für umfangreiche Projekte oder für Projekte, die entwicklungsbegleitend ablaufen müssen, lässt sich manchmal nicht vorher kalkulieren. In solchen Fällen arbeiten wir auf der Basis von Stundensätzen mit Tätigkeitsnachweis. Oder wir bieten Ihnen Seitenpreise an.

Der anfallende Aufwand wird von uns für jedes Projekt detailliert erfasst. Sollte der angefallene Aufwand für die technische Dokumentation unter den kalkulierten Kosten liegen, geben wir den Preisvorteil selbstverständlich an Sie weiter.

9. Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von KONTECXT?

Ganz einfach, unsere AGB finden Sie hier: zu den AGB.

10. Wo kann ich eine Preisliste mit Stundensätzen und Übersetzungspreisen erhalten?

Sprechen Sie uns bitte an. Nach einem kurzen Beratungs- oder Recherchegespräch nennen wir Ihnen gerne unsere Stundensätze und unsere Übersetzungspreise.

11. Was müssen wir tun, damit KONTECXT für uns eine technische Dokumentation erstellen kann?

Zunächst benötigen wir Informationen von Ihnen, um den Aufwand für das Erstellen der technischen Dokumentation einzuschätzen. Das können Unterlagen aus der Entwicklung, Zeichnungen oder Anleitungen von ähnlichen Produkten sein. Oft ist ein Produkt-Muster hilfreich. Bei größeren Maschinen oder Anlagen machen wir uns auch gerne ein Bild bei Ihnen vor Ort. Anschließend erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot.

12. Welche Angebots- und Vertragsformen gibt es für eine Zusammenarbeit?

In jedem Fall erhalten Sie von uns ein faires und transparentes Angebot, bei dem Sie schon vor der Auftragserteilung genau wissen, welche Kosten für Sie entstehen.

Für Aufträge, bei denen der Aufwand vor Arbeitsbeginn eingeschätzt werden kann, erstellen wir Ihnen gerne einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

Der Aufwand für umfangreiche Projekte oder für Projekte, die bei noch unklarer Informationslage begonnen werden, lässt sich manchmal nicht vorab beziffern. In solchen Fällen bieten wir Ihnen einen Vorschlag für eine faire und transparente Art der Honorarberechnung an – zum Beispiel auf der Basis von Stundensätzen mit Tätigkeitsnachweis oder auf der Basis von Seitenpreisen.

Wir können Ihnen alle durchführbaren Vertragsformen für unsere Dienstleistungen in der technischen Dokumentation anbieten:

  • Werkverträge
  • Dienstverträge
  • Arbeitnehmer-Überlassungsverträge

13. Hat KONTECXT eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung?

Wir verfügen über die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung nach §1 ANÜ.

Haben Sie weitere Fragen zur technischen Dokumentation? Dann rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!