Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der KONTECXT GmbH abgeschlossenen Verträge.

2. Die KONTECXT GmbH nimmt Aufträge und Angebote ausschließlich zu den eigenen im folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Vertragsbedingungen des Auftraggebers, die davon ganz oder teilweise abweichen oder diesen Bedingungen widersprechen, sind für die KONTECXT GmbH nicht verbindlich, es sei denn, die KONTECXT GmbH bestätigt sie explizit und schriftlich.

2. Bindung an Angebote

1. Die KONTECXT GmbH ist an ihre Angebote lediglich drei Kalendermonate ab dem Datum des Angebotsschreibens gebunden.

2. Bestellt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots der KONTECXT GmbH nach Ablauf dieser Frist, so ist die KONTECXT GmbH berechtigt, die Preise den derzeit gültigen Listenpreisen oder Honorarsätzen anzupassen.

3. Leistungen der KONTECXT GmbH

1. Die KONTECXT GmbH bietet ihren Kunden folgende Dienstleistungen aus dem Bereich der technischen Dokumentation und Kommunikation an:

  • Entwicklung von Konzepten für technische Dokumentationen
  • Formulieren und Erstellen technischer Dokumentationen
  • Redigieren, Aktualisieren und Überarbeiten technischer Dokumentationen
  • Übersetzungen technischer Dokumentationen
  • Vorbereitung und Schulung Technischer Redakteure oder Mitarbeiter in Herstellungsunternehmen
  • Anfertigung von technischen Illustrationen
  • Produktion technischer Dokumentationen
  • Entwicklung und Produktion technischer Dokumentationen auf elektronischen Medien (CD-ROM, Online-Dienste)
  • Analysen und Beratungen zur technischen Dokumentation
  • Entwicklung von Werbemedien

2. Inhalt und Umfang der konkreten Leistungspflichten aus dem Vertragsverhältnis der KONTECXT GmbH mit ihrem Auftraggeber ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen der KONTECXT GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag enthalten ist, und die mit den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der KONTECXT GmbH bilden.

4. Leistungspflichten des Auftraggebers

1. Vergütung: Die von dem Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von der KONTECXT GmbH erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Soweit dort nichts anderes vereinbart wurde, sind die Transport- und Verpackungskosten von dem Auftraggeber zu tragen. Zusätzlich ist von dem Auftraggeber die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen.

2. Kostenvoranschläge: Auf Wunsch des Kunden erstellt die KONTECXT GmbH einen Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag ist vergütungspflichtig. Die konkrete Vergütung ergibt sich aus dem schriftlich formulierten Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Vertrag.

3. Kostenvoranschläge der KONTECXT GmbH sind unverbindlich. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages um 10 % gilt nicht als wesentlich und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Kündigung des Vertrages.

4. Zahlung der Vergütung: Sollte zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden sein, gelten für die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung folgende Fälligkeitsdaten:

  • Die vereinbarte Vergütung wird mit Übergabe der von der KONTECXT GmbH erstellten technischen Dokumentation an den Auftraggeber fällig.
  • Bei Erstaufträgen werden 50 % der Kostenvoranschlagssumme bei Auftragsannahme in Rechnung gestellt.
  • Bei Projekten, deren Bearbeitung länger als einen Monat dauert, kann die KONTECXT GmbH monatliche Zwischenrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen stellen.

5. Dem Auftraggeber stehen gegen die Vergütungsansprüche der KONTECXT GmbH keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, er verfügt über einen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch. Verzugszinsen werden mit 5 % p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die KONTECXT GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat der KONTECXT GmbH zu dem in dem schriftlichen Angebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag als Beginn der Lieferfrist angegebenen Termin das von der KONTECXT GmbH zu beschreibende Produkt anzuliefern und zur Verfügung zu stellen oder dem für die Erstellung der technischen Dokumentation zuständigen Mitarbeiter der KONTECXT GmbH den Zugang zu den im Betrieb des Auftraggebers befindlichen zu beschreibenden Anlagen zu ermöglichen. Zum gleichen Termin hat der Auftraggeber der KONTECXT GmbH Mitarbeiter seines Unternehmens zu benennen, die als kompetente Gesprächspartner für die KONTECXT GmbH zur Verfügung stehen und sie mit allen erforderlichen Informationen versorgen können.

2. Der Auftraggeber hat eine Risiko- und Gefahrenanalyse hinsichtlich des zu beschreibenden Produktes durchzuführen und das in einer schriftlichen Dokumentation niedergelegte Ergebnis der Gefahrenanalyse zu dem genannten Termin der KONTECXT GmbH zur Verfügung zu stellen.

3. Des weiteren obliegt es dem Auftraggeber, die KONTECXT GmbH mit allen für eine gesetzes- und vertragsgemäße Beschreibung des Produktes erforderlichen Informationen (z. B. Benennung des Einsatzbereiches und der Nutzer des Produktes, Angaben zu Exportstaaten, Charakterisierung der Funktionsweise des Produktes) zu versorgen und wichtige produkt- und verfahrensspezifische Dokumente zur Verfügung zu stellen (z. B. Produkt-, Tätigkeits- oder Gefahrenanalyse, technische Zeichnungen, Fotografien und Unterlagen etc.). Soweit der KONTECXT GmbH solche Dokumente und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, versichert der Auftraggeber, daß diese Unterlagen frei von Schutzrechten Dritter sind, und daß keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung durch die KONTECXT GmbH ausschließen oder einschränken. Falls Dritte dennoch Rechte geltend machen, werden sich die Vertragspartner hiervon gegenseitig unterrichten. Der Auftraggeber unterstützt die KONTECXT GmbH bei der Abwehr solcher Rechte und stellt die KONTECXT GmbH von allen Nachteilen in diesem Zusammenhang frei.

4. Sollte der Auftraggeber mit diesen Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, ist die KONTECXT GmbH berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung dieser Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu setzen, daß sie den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Wenn die Mitwirkungshandlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, gilt der Vertrag als aufgehoben. In diesem Falle kann die KONTECXT GmbH einen ihrer geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen sowie eine angemessene Entschädigung verlangen. Eine weitergehende Haftung des Auftraggebers wegen Verschuldens bleibt unberührt.

6. Lieferzeit

1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die KONTECXT GmbH, jedoch nicht vor Erfüllung der in Punkt 5 benannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die fertiggestellte technische Dokumentation das Unternehmen der KONTECXT GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt wurde.

3. Die Lieferfrist verlängert sich — auch innerhalb eines Lieferverzuges — angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die die KONTECXT GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte — gleichviel ob bei der KONTECXT GmbH oder bei ihren Unterlieferanten eingetreten — z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Hardund/oder Software. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Die KONTECXT GmbH muß ihrem Kunden solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.

4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Sollte der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferfrist ohne weitere Ankündigung durch die KONTECXT GmbH um den Zeitraum, während der sich der Auftraggeber in Verzug befand.

5. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

7. Gefahrenübergang und Versand

1. Der Versand erfolgt auf Wunsch und auf Kosten des Kunden, wenn nicht anders vereinbart, mit der Post.

2. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch die KONTECXT GmbH gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

3. Mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten der KONTECXT GmbH, spätestens jedoch mit Aufgabe bei der Post, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der von der KONTECXT GmbH erstellten technischen Dokumentation auf den Auftraggeber unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt, ob Teillieferungen erfolgten oder die KONTECXT GmbH die Versandkosten oder den Transport übernommen hat.

4. Ist der Auftrag versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die KONTECXT GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. 5. Den aus der Benutzung von Post, Telefon, Telex, Telefax, E-Mail und anderen Übermittlungsarten namentlich aus Verlust, Verspätung, Mißverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Auftraggeber, sofern die KONTECXT GmbH kein grobes Verschulden trifft.

8. Abnahme

1. Die Abnahme der von der KONTECXT GmbH erstellten technischen Dokumentation erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers. Dieser hat unverzüglich nach Übergabe der technischen Dokumentation schriftlich die Abnahme zu erklären.

2. Wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt der technischen Dokumentation die Abnahme erklärt, ist die KONTECXT GmbH berechtigt, ihm schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung zu setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.

 9. GewährIeistung

1. Ist die von der KONTECXT GmbH gelieferte technische Dokumentation mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist die KONTECXT GmbH zunächst unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verpflichtet, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt der erste Versuch der Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die KONTECXT GmbH unter Bestimmung einer angemessenen Nachfrist nochmals zur Nachbesserung auffordern.

2. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Mängel der von der KONTECXT GmbH gelieferten technischen Dokumentation hat der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe der technischen Dokumentation durch das Transportunternehmen oder den Kunden schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach Entdekkung (spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach der Übergabe der Dokumentation durch das Transportunternehmen oder die KONTECXT GmbH) schriftlich zu rügen.

3. Bei Versäumung dieser Rügefristen kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht mehr in Betracht. Die Verpflichtungen aus den §§ 377, 378 HGB werden hierdurch nicht berührt.

4. Schlägt die von dem Auftraggeber geforderte Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl oder leistet die KONTECXT GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Geschäftsführers, eines leitenden Angestellten oder eines Mitarbeiters der KONTECXT GmbH eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.

10. Außervertragliche Haftung und Haftung wegen Verzug und Unmöglichkeit

Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung (z. B. unerlaubter Handlung) sowie wegen Leistungsverzug oder von der KONTECXT GmbH zu vertretender Unmöglichkeit sind ausgeschlossen soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Geschäftsführers, eines leitenden Angestellten, eines Mitarbeiters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der KONTECXT GmbH oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.

11. Einräumung von Nutzungsrechten

1. Soweit zwischen der KONTECXT GmbH und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde, räumt die KONTECXT GmbH dem Auftraggeber das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der von ihr erstellten technischen Dokumentation — einschließlich der darin enthaltenen Fotografien, grafischen Darstellungen und technischen Zeichnungen — in gedruckter Form ausschließlich entsprechend dem Vertrag zugrunde liegenden Zweck — nämlich der Beifügung einer technischen Dokumentation zu dem beschriebenen Produkt als Betriebsanleitung in gedruckter Form — ein. Das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung ist auf den jeweiligen in dem schriftlichen Vertragsangebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Vertrag spezifizierten Leistungsgegenstand, den dort genannten Typ oder die dort erwähnte Serie beschränkt. Einseitige Veränderungen der gelieferten Dokumentation durch den Auftraggeber sind ohne schriftliche Genehmigung der KONTECXT GmbH untersagt.

2. Die KONTECXT GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Vervielfältigung und Verbreitung einer durch den Auftraggeber oder einen Dritten veränderten technischen Dokumentation entstehen.

3. Weitergehende Nutzungsrechte, etwa das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einer Bearbeitung der technischen Dokumentation, z. B. einer Übersetzung, das Recht zur Aufzeichnung auf Bild- und Tonträger und auf maschinenlesbare Datenträger, das Recht zur elektronischen Speicherung, zur Nutzung in einer Datenbank und zur Ausgabe in körperlicher und unkörperlicher Form sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, werden nicht eingeräumt.

4. Sollte der Auftraggeber eine weitergehende Nutzung der technischen Dokumentation entsprechend dieser Aufstellung anstreben, muß er die vorherige schriftliche Genehmigung der KONTECXT GmbH einholen. Außerdem ist diese Nutzung des Werkes zusätzlich zu vergüten.

5. Des weiteren ist es dem Auftraggeber untersagt, ohne schriftliche Genehmigung durch die KONTECXT GmbH die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder durch Dritte ausüben zu lassen.

6. Auch eine Vervielfältigung und Verbreitung in Schulungsunterlagen, Seminardokumentationen oder zu sonstigen Dokumentationszwecken ist ohne Erlaubnis der KONTECXT GmbH untersagt.

 7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Urheber entsprechend den Angaben der KONTECXT GmbH zu benennen und einen entsprechenden Copyrightvermerk in der technischen Dokumentation anzubringen.

8. Die KONTECXT GmbH versichert, daß sie allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an der von ihr erstellten technischen Dokumentation zu verfügen und bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügungen getroffen hat. Gehören zu der technischen Dokumentation Abbildungen, Fotografien, grafische Darstellungen, Skizzen und technische Zeichnungen so liefert die KONTECXT GmbH für den Fall, daß hieran Rechte Dritter bestehen, dem Auftraggeber die entsprechenden Quellennachweise, so daß dieser sich um den Rechtserwerb bemühen kann. Die KONTECXT GmbH liefert geeigneten Ersatz, wenn der Rechtserwerb nicht oder nur unter ungewöhnlichen Schwierigkeiten oder Kosten möglich ist.

12. Subunternehmer

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, daß die KONTECXT GmbH zur Erbringung bestimmter Teilleistungen (z. B. Übersetzungen, Erstellung von Illustrationen, Multimediaproduktion) Subunternehmer einschaltet.

13. Referenzen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, daß die KONTECXT GmbH den Namen bzw. die Firma des Auftraggebers nach Auftragsbeendigung in ihre Referenzliste aufnimmt.

14. Tätigkeit für Mitbewerber

Der KONTECXT GmbH ist es gestattet, auch für Unternehmen tätig zu werden, die gegebenenfalls zu dem Auftraggeber in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.

15. Geheimhaltung

Unterlagen und Informationen, die der KONTECXT GmbH von dem Auftraggeber anläßlich der Erstellung der technischen Dokumentation übergeben oder zur Kenntnis gebracht werden, werden von der KONTECXT GmbH vertraulich und mit der notwendigen Sorgfalt gegenüber Dritten behandelt.

16. Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen einschließlich der Abrede, auf Schriftform zu verzichten.

17. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand und Erfüllungsort Essen (der Hauptsitz der KONTECXT GmbH). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohn- oder Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohn- oder Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der KONTECXT GmbH und dem Auftraggeber und für alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis gelten die Anwendbarkeit deutschen Rechts als vereinbart.

Essen, den 18. März 2016

KONTECXT GmbH
Technische Dokumentation und Werbung
Brunnenstraße 11
45128 Essen

Geschäftsführer: Ulrich Matthey

Amtsgericht Essen
HRB 10398